Schulanlage
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Absenzen
Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.
Ferienverlängerung
Jokertage
 
Abteilungswechsel
Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird.
Sekundarstufe
Termine
 
Adressen
Die gültigen Adressen der Schule, der Schulleitung, der Schulpflegemitglieder, der Schulverwaltung, der Lehrpersonen, der Schulsozialarbeiterin und des Hausdienstes finden Sie in der Beilage "Schuljahr" und auf dieser Website.
 
Aufgabenhilfe
Stütz- und Fördermassnahmen
 
Aufsichtsbeschwerde
Rechtsmittel