Schnupperlehre |
---|
Im letzten Schuljahr der Sekundarschule können Schnupperlehren während
der Unterrichtszeit durch die Lehrperson bewilligt werden. Schnupperlehren in der 2. Sekundarklasse müssen von der Schulleitung bewilligt werden. Ein Gesuch auf dem entsprechenden Formular muss der Schulleitung rechtzeitig eingereicht werden. Berufswahl |
Schularzt |
Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen.
Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen
und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes
für Gesundheit aus. Reglement äztlicher Untersuch |
Schulärztliche Untersuchung |
Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten. Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen. Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden. Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt. Reglement äztlicher Untersuch |
Schulkonferenz |
Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Sekundarschule Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege. |
Schulleitung |
Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt. |
Schulpflege |
Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch. Jedem Mitglied der Schulpflege wird eine Anzahl Lehrpersonen zugeteilt, die jährlich zu besuchen sind. In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben. |
Schulpsychologischer Dienst |
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine neutrale Beratungs- und
Abklärungsstelle, welche den Lehrpersonen, Schülerinnen und
Schülern, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Die Anmeldung erfolgt - nach Rücksprache mit den Eltern - durch die Lehrperson. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können sich für eine Beratung auch direkt anmelden. Aufgabenbereich: Vorschläge für Massnahmen und Entscheide (z.B. Therapien,
Lerntraining, Umstufungen usw.) werden mit allen beteiligten Personen
besprochen. Empfehlungen des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) werden von der Schulleitung berücksichtigt. |
Schulsozialarbeit |
Die Schulsozialarbeit (079 936 88 79) ist im Schulhaus im Trakt Allgemein, Obergeschoss, eingerichtet. Schulsozialarbeit |
Schulverwaltung |
Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben. Tel. 043 322 60 20. Weitere Adressen, Telefon- und Faxnummern entnehmen Sie bitte der Beilage "Schuljahr". Schulverwaltung. |
Schulzahnpflege |
Zahnreglement |
Schüleraufenthaltsraum |
Schülerausweis |
Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen und Schüler
ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt
werden muss. Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr. Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis. |
Schülerforum |
Das Schülerforum ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom Schülerforum gestaltet und betrieben. Geleitet wird das Forum von Regula Rohr (Schulsozialarbeiterin) und Lydia Sidler (Lehrerin). Die regelmässigen Sitzungen finden am Dienstag über Mittag statt. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, Kompetenzen in Sitzungsleitung, Protokollführung, Zeit- und Projektmanagement zu entwicklen. |
Schulzahnpflege |
Zahnpflege |
Sekundarstufe (VSV §6) |
An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit
A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung
ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet.
Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt. Umteilungstermine Sekundarstufe |
Sport am Mittwochnachmittag |
Dieses an unserer Schule spezielle Angebot für Schülerinnen
und Schüler der Abteilungen B und C besteht seit bald 15 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Jeden Mittwoch werden zwei sportliche Veranstaltungen durchgeführt. Ein Angebot findet in der Halle und ein zweites Angebot im Freien statt. Die Jugendlichen dürfen wählen, an welchen Nachmittagen und an welchen Aktivitäten sie teilnehmen möchten. Der Pflichtanteil von 18 Lektionen pro Semester muss erfüllt werden, da das Angebot an Stelle der dritten wöchentlichen Sportstunde steht. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schülerkommission kann eine Dispensation beantragt werden. Sport am Mittwoch |
Stütz- und Fördermassnahmen |
Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig. |
Suchtmittel |
Handlungsleitfaden |
Suchtprävention |
Im Präventionsbereich ist die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten
und der Schule besonders wichtig.
Die Lehrpersonen bemühen sich im täglichen Umgang mit den
Schülerinnen und Schülern um Selbständigkeit der Kinder,
Stärkung des Selbstvertrauens und weitere fördernde Massnahmen
im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung. |