Schulanlage

Schulpflege

Zusammensetzung

Der Schulpflege gehören fünf Mitglieder einschliesslich des Schulpräsidiums an, die vom Souverän gewählt werden.
Die Schulpflege konstituiert sich auf Vorschlag des Präsidiums selbst.

Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen

Die Schulpflege ist für alle Belange des Schulwesens verantwortlich. Sie entscheidet aufgrund der Anträge ihrer Mitglieder, der Ressorts, der Geschäftsleitung, der Schulleitung, der Schulverwaltungsleitung sowie einzelner Mitarbeitenden. Alle diese Gremien und Personen verfügen über ein direktes Antragsrecht, sofern damit nicht die Kompetenzordnung umgangen wird.

Die Schulpflege legt die strategischen Ziele fest und fällt Grundsatzentscheide. Die zur Erfüllung erforderlichen Folgeentscheide (operative Entscheide) werden an die Geschäftsleitung, die Schulleitung und die Schulverwaltungsleitung delegiert. Praktisch alle pädagogischen und betrieblichen Entscheide werden im Rahmen der bestehenden Gesetze, der Geschäftsordnung und Reglemente von der Geschäftsleitung und der Schulleitung gefällt. Diese werden - stellvertretend für die Schulpflege - von den zuständigen Ressorts beaufsichtigt.

Die Schulpflege kann Folgeentscheide in begründeten Fällen aufheben.

Die Schulpflege genehmigt die Geschäftsordnung, die Reglemente, sämtliche Aufgabenbeschriebe und das Schulprogramm.

Allfällige Einsprachen gegen Anordnungen der Ressorts, der Schulleitung oder der Geschäftsleitung werden von der Gesamtschulpflege entschieden.

Konstituierung

Mitglieder

KONTAKT: Schulverwaltung  043 322 60 20