Vorläufige Wahlvorschläge für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern a.A./Aeugst a.A. für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 23. August 2024 sind für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege der Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/Aeugst am Albis innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name, Vorname | Geburtsjahr | Adresse | Beruf | Parteizugehörigkeit |
Waldmeier Christoph | 1968 | Schwandenrain 8b, 8910 Affoltern a.A. | Pädagogischer Mitarbeiter & Coach | parteilos |
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 15. Oktober 2024, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [VPR]).
Weitere Informationen finden Sie unter Amtliche Nachrichten.