Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.