Eltern ABC
Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.
Begriff | Definition |
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Schäden aller Art | Schäden an Brillen, Fahrrädern oder Diebstahl von Portemonnaies usw. auch wenn sie während der Unterrichtszeit oder in Pausen entstehen, sind durch die Eltern oder deren Versicherung zu tragen. Wird eine Brille durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin absichtlich beschädigt, können die Eltern für die Bezahlung der Kosten belangt werden. Mutwillige Beschädigungen durch Lernende oder andere Personen an Gebäuden, WC-Anlagen und weiteren Schulobjekten sind schadenersatzpflichtig. |
Schulärztliche Untersuchung | Schularzt Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen. Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit aus. Schulärztliche Untersuchung Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten. Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen. Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden. Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt. Hier finden Sie die Information zum obligatorischen ärztlichen Untersuch. Hier gelangen sie direkt zur Webseite "Schulärztlicher Dienst - Informationen für Schulärztinnen, Schulärzte und Schulen" unter |
Schülerausweis | Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt werden muss. Die Unterschrift der Schulleitung und der Stempel der Sekundarschule werden in der Schulverwaltung eingeholt. Der Schülerausweis muss mit sich getragen werden. Das gilt auch für die Pausen. Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr. Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis. |
SchülerInnenrat | Der SchülerInnenrat ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom SchülerInnenrat gestaltet und betrieben. Weitere Informationen finden sie hier. |
Schulkonferenz | Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Oberstufe Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege. |
Schulleitung | Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit zur Schulleitung |
Schulpflege | Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch. Schulpflegende führen "Schulbesuche an Anlässen der Schule" und "Schulbesuche im Unterricht" durch. In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben. Die Kontaktmöglichkeit zur Schulpflege finden sie hier. |
Schulsozialarbeit | Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit. |
Schulverwaltung | Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben. Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulverwaltung. |
Schulzahnarzt | Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben. Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung. |
Schulzahnpflege und Zahnpflege | Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe. Behandlungskosten - Beitrag der Schule a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann. b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen. c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt. d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn: • die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung) • die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind • eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde • Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden • die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen. e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern. f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen. Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule Hier ist das Zahnreglement. |
Sekundarstufe Modell (VSV §6) | An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule. |
Sport am Mittwochnachmittag | Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag. |
Suchtmittel , Suchtprävention | Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich. Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt: Hilfestellen Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht. Hier gelangen Sie zu contact. |