Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Begriff Definition
Schäden aller Art

Schäden an Brillen, Fahrrädern oder Diebstahl von Portemonnaies usw. auch wenn sie während der Unterrichtszeit oder in Pausen entstehen, sind durch die Eltern oder deren Versicherung zu tragen. Wird eine Brille durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin absichtlich beschädigt, können die Eltern für die Bezahlung der Kosten belangt werden.

Mutwillige Beschädigungen durch Lernende oder andere Personen an Gebäuden, WC-Anlagen und weiteren Schulobjekten sind schadenersatzpflichtig.

Schulärztliche Untersuchung

Schularzt

Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen. Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit aus.

Schulärztliche Untersuchung

Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen.

Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden.

Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt.

Hier finden Sie die Information zum obligatorischen ärztlichen Untersuch.

Hier gelangen sie direkt zur Webseite "Schulärztlicher Dienst - Informationen für Schulärztinnen, Schulärzte und Schulen" unter

www.zh.ch/vs-schulgesundheit

Schülerausweis

Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt werden muss.

Die Unterschrift der Schulleitung und der Stempel der Sekundarschule werden in der Schulverwaltung eingeholt.

Der Schülerausweis muss mit sich getragen werden. Das gilt auch für die Pausen.

Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr.

Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis.

SchülerInnenrat

Der SchülerInnenrat ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom SchülerInnenrat gestaltet und betrieben.

Weitere Informationen finden sie hier.

Schulkonferenz

Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Oberstufe Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege.

Schulleitung

Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit zur Schulleitung

Schulleitung OS Ennetgraben

Schulleitung OS Lilienberg

Schulpflege

Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch.

Schulpflegende führen "Schulbesuche an Anlässen der Schule" und "Schulbesuche im Unterricht" durch.

In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben.

Die Kontaktmöglichkeit zur Schulpflege finden sie hier.

Schulsozialarbeit

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulverwaltung.

Schulzahnarzt

Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.

Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung.

Schulzahnpflege und Zahnpflege

Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe.

An der Sekundarschule Ennetgraben wurde für die jährliche Schulzahnuntersuchung das Gutscheinsystem eingeführt. Der Gutschein berechtigt zu einer kostenlosen Zürcher Schulzahnuntersuchung (obligatorische jährliche zahnärztliche Untersuchung) bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt nach freier Wahl und ist jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres einzulösen. In speziellen Fällen werden mit Einverständnis der Eltern Kontrollröntgenbilder angefertigt.

Behandlungskosten - Beitrag der Schule
Einen Behandlungsbeitrag der Schule erhalten nur diejenigen Kinder, deren Eltern im Rahmen der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten.

a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann.
Um einen Behandlungsbeitrag durch die Schule zu erhalten, muss die Rechnung zuerst der Krankenkasse eingereicht werden, welche allfällige Leistungen übernimmt. Auf Grund der Krankenkassenabrechnung übernimmt die Schule 25%, jedoch höchstens Fr. 1'200.-- während der Oberstufenschulzeit (7. bis 9. Schuljahr).

b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen.

c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt.

d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn:

• die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung)

• die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind

• eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde

• Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden

• die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen.

e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern.

f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen.

Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule
Die Behandlungskosten derjenigen Kinder, deren Eltern keine Krankenkassenprämien-Verbilligung und auch keine Schulbeiträge erhalten, werden gemäss dem in den betroffenen Praxen verwendeten Tarif (jeweiliger Praxis-Taxpunktwert) berechnet und den Eltern in Rechnung gestellt.

Hier ist das Zahnreglement.

Sekundarstufe Modell (VSV §6)

An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule.

Sport am Mittwochnachmittag

Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag.

Suchtmittel , Suchtprävention

Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum

Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt:
Schülerinnen und Schülern ist es untersagt:
Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen. 

Hilfestellen

Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht.

Hier gelangen Sie zu contact.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten