Jokertage

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Reglement Jokertage an der Oberstufe Ennetgraben

GESETZLICHE GRUNDLAGE
Gemäss § 30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.

REGELN

  1. Die beiden Jokertage können einzeln oder zusammengefasst bezogen werden.
  2. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet.
  3. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Sie können nicht auf das folgende Schuljahr übertragen werden.

MELDUNG DES BEZUGS VON JOKERTAGEN
Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen im Kontaktheft (letzte Seite) der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig mit.

NACHARBEITEN DES SCHULSTOFFS
Der verpasste Unterrichtsstoff muss bis spätestens eine Woche nach Bezug des Jokertags nachgeholt werden. Über das Nachholen verpasster Prüfungen entscheidet die Lehrperson.

SPERRTAG/SPERRWOCHE

  1. "Sperrtag" ist der erste Schultag bei Eintritt in die Oberstufe
  2. "Sperrwoche" ist die letzte Schulwoche (Kalenderwoche 28) in der Abschlussklasse der Oberstufe (Schulabgängerinnen und Schulabgänger der 2. und 3. Klassen)

An diesen Tagen können keine Jokertage bezogen werden.

AUSSERGEWÖHNLICHE ABSENZEN (AUSSERHALB JOKERTAGE)
Gemäss §29 der Volksschulverordnung kann die Schule in aussergewöhnlichen Situationen weitere Absenzen bewilligen. Ein schriftliches Gesuch mit Begründung ist mindestens vier Wochen vorher an die Schulleitung zu richten.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16 / Postfach 615
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten