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Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum

Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt:

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen.