Begriff | Definition |
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Rechtsmittel , Einsprachen, Rekurs | Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten: Wiedererwägungsgesuch Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungsnahme, neues Gutachten. Einsprache Rekurs Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurrenten getragen werden. Ein ablehnender Entscheid des Bezirksrats kann mit einem Rekurs an die Bildungsdirektion angefochten werden. Aufsichtsbeschwerde |
Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
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8910 Affoltern am Albis
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