Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen
Begriff | Definition |
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Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen | Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig. |