Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Begriff Definition
Abkürzungen

BegaFö Begabtenförderung

EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

FLP Fachlehrperson

FSP Fachstelle Sonderpädagogik (SL, Prozessverantwortung)

IF Integrative Förderung

ISR Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule

JGT Jahrgangsteam

KJZ Kinder- und Jugendhilfezentrum, Affoltern am Albis

KLP Klassenlehrperson

LP Lehrperson

PMT Psychomotorik Therapie

PS Primarschule

PT Pädagogisches Team

PU Projektunterricht

FA Fachaustausch

SAV Standardisiertes Abklärungsverfahren

SHP Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge

SL Schulleitung

SoPä Sonderpädagogik

SPD Schulpsychologischer Dienst

SSA Schulsozialarbeit

SSG Schulisches Standortgespräch

S Schülerin oder Schüler

SL Schulleitung

SSG Schulisches Standortgespräch

SuS Schülerinnen und Schüler

SV Schulverwaltung

VSG Volksschulgesetz

VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen

VZE Vollzeiteinheiten

Absenzen

Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.

Abteilungswechsel

Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird.

Hier finden sie weitere Details zum Thema Umteilung, Abteilungswechsel und Termine

Aufenthaltsraum

Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum

Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen

Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig.

Aufsichtsbeschwerde

Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsmittel, Einsprachen und Rekurs.

Behörden

Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert:

• Regierungsrat des Kantons Zürich
• Bildungsrat des Kantons Zürich
• Bildungsdirektion des Kantons Zürich
• Sekundarschulpflege Affoltern am Albis/Aeugst am Albis

Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet.

Berufsberatung und Berufswahl

Berufsberatung, Eltern und Lehrpersonen unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. Sie befindet sich im regionalen Berufsinformationszentrum in Urdorf.

Adresse: biz Urdorf, In der Luberzen 42, 8902 Urdorf
Berufsinformationszentrum Urdorf

Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern bei der Wahl des Berufes oder einer Mittelschule. Wichtige Werkzeuge sind das Elterngespräch, Standortgespräche/Stellwerktest sowie Schnupperlehren.
www.berufsberatung.zh.ch

Besuchstage

An jedem 15. des Monats öffnet die Sekundarschule die Türen für Besuche der Eltern und für Interessierte.

Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Der Unterricht findet ohne besondere Rücksicht auf den Tag der offenen Türe statt. Einzelne Klassen können deshalb wegen Exkursionen, Lagern oder Schulreisen evtl. nicht besucht werden. Vereinbaren Sie deshalb für gezielte Besuche einen persönlichen Termin mit der Klassenlehrperson.

Bitte nehmen Sie auf die Klassengrössen Rücksicht und vermeiden Sie Besuche von übervollen Zimmern.

Blockzeiten

Mit dem neuen Volkschulgesetz besteht für die Schulgemeinden eine Angebotspflicht für Blockzeiten von 8:00h bis 12:00h, die um max. 20 Min. pro Vormittag verkürzt werden kann.

An der Sekundarschule Ennetgraben gelten folgende Blockzeiten: 08:10h bis 11:50h.

Die Unterrichtszeiten sind aus Rücksicht auf die Aeugster Schülerinnen und Schüler auf den Fahrplan der Postautolinie 225 (Affoltern a.A. - Aeugst a.A.) abgestimmt. Der obligatorische Unterricht findet in der Regel von 7:25h bis 11:45h statt.
Schülerinnen und Schüler, welche erst um 8:15h Unterricht haben, können sich ab 8:05h auf dem Pausenareal aufhalten. Bei Bedarf finden die Schülerinnen und Schüler eine Ansprechperson in der Schulverwaltung.

contact Jugendberatung (extern)

Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht.

contact

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser Unterricht ist ein Zusatzangebot unserer Schule und für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.

Elternmitarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Eltern suchen nach Bedarf den Kontakt zu den Lehrpersonen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson.

Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, gelangen Sie an die Schulleitung.

Ferien und Dispensationen

Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich mindestens einen Monat im Voraus an die Schulleitung gestellt werden.

Dispensationen können einzelne Wochen oder Tage, bestimmte Lektionen oder Fächer umfassen. Dispensierte Schülerinnen und Schüler können zu angemessener Nacharbeit verpflichtet werden.

Jokertage: weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier.

Urlaubsgesuche für die Dauer von bis zu 2 Tagen können durch die Lehrpersonen behandelt werden. Über Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung.

Absenz: Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht.
Bei nicht voraussehbaren Absenzen (Krankheit etc.) muss die Lehrperson unverzüglich informiert werden.
Für eine voraussehbare Absenz ist sofort nach Kenntnis des Grundes bei der Lehrperson oder der Schulleitung um Dispensation nachzusuchen.

Ferienplan & Informationsplan

Bitte beachten Sie unsere Seite mit dem Ferien- und Informationsplan.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten