Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.
Begriff | Definition |
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Abkürzungen | BegaFö Begabtenförderung EDK Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren FLP Fachlehrperson FSP Fachstelle Sonderpädagogik (SL, Prozessverantwortung) IF Integrative Förderung ISR Integrative Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule JGT Jahrgangsteam KJZ Kinder- und Jugendhilfezentrum, Affoltern am Albis KLP Klassenlehrperson LP Lehrperson PMT Psychomotorik Therapie PS Primarschule PT Pädagogisches Team PU Projektunterricht FA Fachaustausch SAV Standardisiertes Abklärungsverfahren SHP Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge SL Schulleitung SoPä Sonderpädagogik SPD Schulpsychologischer Dienst SSA Schulsozialarbeit SSG Schulisches Standortgespräch S Schülerin oder Schüler SL Schulleitung SSG Schulisches Standortgespräch SuS Schülerinnen und Schüler SV Schulverwaltung VSG Volksschulgesetz VSM Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen VZE Vollzeiteinheiten |
Absenzen | Die für die Erfüllung der Schulpflicht Verantwortlichen haben für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder zu sorgen. Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. |
Abteilungswechsel | Grundsatz: Das Kind wird derjenigen Abteilung zugeteilt, in der es am meisten profitieren kann und seinen Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert wird. |
Aufenthaltsraum | Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum |
Aufgabenhilfe, Stütz- und Fördermassnahmen | Stütz- und Fördermassnahmen müssen zwischen Eltern und Lehrpersonen besprochen und geplant werden. Für eine eventuelle Kostenbeteiligung sind die Schulleitung und die Schulpflege zuständig. Je nach Art der Massnahme sind vorab weitere Abklärungen z. B. beim Schulpsychologen notwendig. |
Aufsichtsbeschwerde | Weitere Informationen finden Sie unter Rechtsmittel, Einsprachen und Rekurs. |
Behörden | Im Kanton Zürich sind die ausführenden Behörden wie folgt organisiert: • Regierungsrat des Kantons Zürich Im Kanton Zürich werden die Schulgesetze von Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion zusammen mit der Lehrerschaft erarbeitet und den Stimmberechtigten zur Genehmigung unterbreitet. |
Berufsberatung und Berufswahl | Berufsberatung, Eltern und Lehrpersonen unterstützen Schülerinnen und Schüler bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. Sie befindet sich im regionalen Berufsinformationszentrum in Urdorf. Adresse: biz Urdorf, In der Luberzen 42, 8902 Urdorf Die Lehrpersonen unterstützen die Jugendlichen und ihre Eltern bei der Wahl des Berufes oder einer Mittelschule. Wichtige Werkzeuge sind das Elterngespräch, Standortgespräche/Stellwerktest sowie Schnupperlehren. |
Besuchstage | An jedem 15. des Monats öffnet die Sekundarschule die Türen für Besuche der Eltern und für Interessierte. Es ist keine Voranmeldung erforderlich. Der Unterricht findet ohne besondere Rücksicht auf den Tag der offenen Türe statt. Einzelne Klassen können deshalb wegen Exkursionen, Lagern oder Schulreisen evtl. nicht besucht werden. Vereinbaren Sie deshalb für gezielte Besuche einen persönlichen Termin mit der Klassenlehrperson. Bitte nehmen Sie auf die Klassengrössen Rücksicht und vermeiden Sie Besuche von übervollen Zimmern. |
Blockzeiten | Mit dem neuen Volkschulgesetz besteht für die Schulgemeinden eine Angebotspflicht für Blockzeiten von 8:00h bis 12:00h, die um max. 20 Min. pro Vormittag verkürzt werden kann. |
contact Jugendberatung (extern) | Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht. |
Deutsch als Zweitsprache (DaZ) | Kinder, die ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten zusätzlichen Deutschunterricht. Dieser Unterricht ist ein Zusatzangebot unserer Schule und für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. |
Elternmitarbeit | Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist sehr wichtig und gesetzlich vorgeschrieben. Eltern suchen nach Bedarf den Kontakt zu den Lehrpersonen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben, gelangen Sie an die Schulleitung. |
Ferien und Dispensationen | Gesuche für Ferienverlängerungen können nur ausnahmsweise bewilligt werden und müssen schriftlich mindestens einen Monat im Voraus an die Schulleitung gestellt werden. Dispensationen können einzelne Wochen oder Tage, bestimmte Lektionen oder Fächer umfassen. Dispensierte Schülerinnen und Schüler können zu angemessener Nacharbeit verpflichtet werden. Jokertage: weitere Informationen zu den Jokertagen finden Sie hier. Urlaubsgesuche für die Dauer von bis zu 2 Tagen können durch die Lehrpersonen behandelt werden. Über Ferienverlängerungen entscheidet die Schulleitung. Absenz: Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. |
Ferienplan & Informationsplan | Bitte beachten Sie unsere Seite mit dem Ferien- und Informationsplan. |
Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis
Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg
Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15
Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten