Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Leitbild

Das Leitbild der Oberstufe Ennetgraben wird allen Schülerinnen und Schülern der ersten Klasse abgegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier unter Nützliche Dokumente.

Mittagsraum und Mittagstisch

Mittagsraum

Für Schülerinnen und Schüler steht über die Mittagszeit ein Aufenthaltsraum im Schulhaus für die individuelle Verpflegung zur Verfügung. Hier finden Sie das Dokument gemeinsame Regeln für den Aufenthaltsraum.

Mittagstisch

Wegen mangelnder Nachfrage führen wir an der Oberstufe Ennetgraben keinen eigenen Mittagstisch. Bei Bedarf können Eltern ihr Kind für den Mittagstisch der Primarschule direkt bei der Schulverwaltung der Primarschule (043 322 60 10) anmelden.

Der Mittagstisch ist während der Schulzeit am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 11.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Während der Schulferien, der Fest- und Feiertage und an allen im Ferienplan der Primarschule vermerkten schulfreien Tagen ist der Mittagstisch geschlossen.

Der Mittagstisch kann regelmässig oder nur an einzelnen Tagen besucht werden.

Örtlich befindet sich der Mittagstisch beim Schulhaus Stigeli (Primarschule) an der Butzenstrasse 2, 8910 Affoltern am Albis.

Nachhilfestunden

Die Oberstufe Ennetgraben bietet keine Nachhilfestunden an. Die Schülerinnen und Schüler werden derjenigen Abteilung zugeteilt, in der sie den Fähigkeiten entsprechend am besten gefördert werden.
Bei Aufstufungen wird dem Kind ein Förderangebot bereitgestellt.

Hier finden sie Informationen zum Thema Umteilung und Umteilungstermine.

Pausenareal

Über Regeln im Ennetgraben und die gültige Hausordnung informieren Sie sich hier (siehe nützliche Dokumente).

Postauto Aeugst am Albis nach Affoltern am Albis

Für Schülerinnen und Schüler aus Aeugst a.A. besteht die Möglichkeit, das Postauto zu benutzen. Das Jahresabonnement wird vor Schuljahrsbeginn durch die Eltern am Schalter der SBB gelöst und bezahlt. Die Sekundarschule übernimmt 100 % dieser Kosten, sofern die Quittung des Abos und die Überweisungsangaben an die Schulverwaltung, Schulhaus Ennetgraben, Zwillikerstrasse 16, 8910 Affoltern a.A., zugestellt werden.

Synonyme - ÖV, Abonnement, öffentlicher Verkehr, Kostenübernahme
Rechtsmittel , Einsprachen, Rekurs

Ist jemand mit einer Massnahme der Schulbehörde nicht einverstanden, bestehen folgende Möglichkeiten, den Entscheid anzufechten:

Wiedererwägungsgesuch
Die verfügende Behörde wird gebeten, auf ihren Entscheid zurückzukommen. Die Schulbehörde/Schulleitung ist frei, auf das Gesuch einzutreten.

Grund für ein Wiedererwägungsgesuch kann eine veränderte Ausgangslage sein, z.B. neue Stellungsnahme, neues Gutachten.

Einsprache
Die Einsprache ist eine förmliche Anfechtung einer nicht endgültigen Verwaltungsverfügung. Sie ist nur dann möglich, wenn der Entscheid nicht von der Gesamtbehörde (Schulpflege) gefällt wurde, z.B. Einsprache gegen einen Entscheid der Schulleitung.

Rekurs
Ein Entscheid der Schulpflege kann bei der nächst höheren Instanz (Bezirksrat) angefochten werden.
Das Schreiben an den Bezirksrat muss eine Kopie des angefochtenen Entscheids und eine Begründung enthalten. Die Rekursfrist beträgt im Allgemeinen 30 Tage.

Bei einem ablehnenden Entscheid müssen die Kosten vom Rekurrenten getragen werden. Ein ablehnender Entscheid des Bezirksrats kann mit einem Rekurs an die Bildungsdirektion angefochten werden.

Aufsichtsbeschwerde
Handelt die Schulpflege nach Meinung einer Bürgerin oder eines Bürgers pflichtwidrig oder unzureichend, kann beim Bezirksrat eine Beschwerde eingereicht werden. Die Arbeit der Schulbehörde wird dann überprüft.

Schäden aller Art

Schäden an Brillen, Fahrrädern oder Diebstahl von Portemonnaies usw. auch wenn sie während der Unterrichtszeit oder in Pausen entstehen, sind durch die Eltern oder deren Versicherung zu tragen. Wird eine Brille durch einen Mitschüler oder eine Mitschülerin absichtlich beschädigt, können die Eltern für die Bezahlung der Kosten belangt werden.

Mutwillige Beschädigungen durch Lernende oder andere Personen an Gebäuden, WC-Anlagen und weiteren Schulobjekten sind schadenersatzpflichtig.

Schulärztliche Untersuchung

Schularzt

Der Schularzt wird bei Themen, die die Gesundheit betreffen, beigezogen. Impfempfehlung: Auf Wunsch der Eltern stellt der Schularzt für Schülerinnen und Schüler eine Impfempfehlung gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit aus.

Schulärztliche Untersuchung

Das Volksschulgesetz (VSG) schreibt den Schulgemeinden vor, die ärztliche Überwachung der Gesundheit von Schülerinnen und Schülern an der Volksschule und die Prävention zu gewährleisten.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./Aeugst a.A. verzichtet auf die Organisation der schulärztlichen Reihenuntersuche, sondern ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, mittels Gutschein den Untersuch bei einem Privatarzt. Die Eltern sind verpflichtet, den Untersuch durchführen zu lassen.

Gemäss § 18 Volksschulverordnung (VSV) werden beim Untersuch die Grösse und das Gewicht erfasst, sowie das Seh- und Hörvermögen und der Impfstatus überprüft. An der Sekundarstufe kann der Untersuch durch ein Gespräch ergänzt werden.

Der Gutschein für den Untersuch ist kostenlos und wird nur einmal während der ganzen Oberstufenzeit ausgehändigt.

Hier finden Sie die Information zum obligatorischen ärztlichen Untersuch.

Hier gelangen sie direkt zur Webseite "Schulärztlicher Dienst - Informationen für Schulärztinnen, Schulärzte und Schulen" unter

www.zh.ch/vs-schulgesundheit

Schülerausweis

Anfangs Sekundarschulzeit wird an die SchülerInnen ein Schülerausweis abgegeben, der mit einer Foto vervollständigt werden muss.

Die Unterschrift der Schulleitung und der Stempel der Sekundarschule werden in der Schulverwaltung eingeholt.

Der Schülerausweis muss mit sich getragen werden. Das gilt auch für die Pausen.

Der Schülerausweis gilt jeweils für 1 Jahr.

Bei Verlust erstellt die Schulverwaltung gegen eine Gebühr von Fr. 10.-- einen neuen Ausweis.

SchülerInnenrat

Der SchülerInnenrat ist eine Gruppe von aktiven Schülerinnen und Schülern, die sich für ein Jahr verpflichten, Aktivitäten zum Wohl der Schülerschaft im Ennetgraben zu organisieren. Als feste Einrichtung steht ein Aufenthaltsraum zur Verfügung. Er wird vom SchülerInnenrat gestaltet und betrieben.

Weitere Informationen finden sie hier.

Schulkonferenz

Alle Lehrpersonen und weitere Angestellte sind in der Schulkonferenz der Oberstufe Ennetgraben organisiert. Die Schulleitung hat den Vorsitz. Sie besitzt das Antrags-, Vorschlags- und Begutachtungsrecht an die Schulpflege.

Schulleitung

Seit Sommer 2008 ist die Sekundarschule Ennetgraben eine geleitete Schule. Im Organisationsstatut sind die Zusammenarbeit, die Kompetenzen und Funktionsweisen von Schulpflege, Schulleitung, Lehrerschaft und Schulverwaltung geregelt. Die Schulleitung übernimmt die operative Führung der Schule. Dadurch wird eine Professionalität des Schulbetriebs erreicht und die Qualität der Schule wird gesichert und weiter entwickelt.

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeit zur Schulleitung

Schulleitung OS Ennetgraben

Schulleitung OS Lilienberg

Schulpflege

Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Die Schulpflege Affoltern a.A./Aeugst a.A. besteht aus 5 Mitgliedern einschliesslich Präsidium. Die Schulpflege legt die Rahmenbedingungen fest und führt die Schule strategisch.

Schulpflegende führen "Schulbesuche an Anlässen der Schule" und "Schulbesuche im Unterricht" durch.

In verschiedenen Ressorts und Fachgruppen lösen sie die vielfältigen Aufgaben.

Die Kontaktmöglichkeit zur Schulpflege finden sie hier.

Schulsozialarbeit

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulsozialarbeit.

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung befindet sich im Parterre des Trakt Süd im Schulhaus Ennetgraben.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Schulverwaltung.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten