Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.
Begriff | Definition |
---|---|
Schulzahnarzt | Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben. Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung. |
Schulzahnpflege und Zahnpflege | Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe. Behandlungskosten - Beitrag der Schule a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann. b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen. c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt. d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn: • die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung) • die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind • eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde • Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden • die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen. e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern. f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen. Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule Hier ist das Zahnreglement. |
Sekundarstufe Modell (VSV §6) | An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt. Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule. |
Sport am Mittwochnachmittag | Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag. |
Suchtmittel , Suchtprävention | Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich. Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt: Hilfestellen Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht. Hier gelangen Sie zu contact. |
Teamstunde der Lehrerschaft | Während dieser Zeit werden in Jahrgangsteams und Arbeitsgruppen klassenübergreifende Organisations- und Koordinationsaufgaben abgewickelt (Projektwoche, Klausur, Stoffbesprechung, Lager, Übertritt, Hausordnung, Elterngespräche usw.). |
Termine | Die gültigen Termine für Ferien, Feiertage, Umteilungen usw. finden Sie auf dieser Webseite unter Download. |
Therapien | Manchmal sind Therapien bei einem Kind erforderlich. Als Eltern erhalten Sie weitere Informationen beim Schulzweckverband Bezirk Affoltern (schulpsychologischer Dienst) unter Schulpsychologischer Dienst. |
Übertritt, Übertrittsinformationsabend | Jeweils Ende November findet in der Aula im Schulhaus Ennetgraben ein Übertrittsinformationsabend statt. Zu diesem sind Eltern eingeladen, deren Kinder in der 6. Primarklasse sind und im darauf folgenden Sommer in die Sekundarstufe übertreten. |
Zehntes Schuljahr (10. Schuljahr) | Leistungsfähige und überdurchschnittlich engagierte Jugendliche der Abteilungen B3 oder C3 haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr an der höheren Stufe unserer Schule zu absolvieren. Dieses Schuljahr ist kostenlos. Ein 10. Schuljahr kann auch an der Berufswahlschule Limmattal Dietikon absolviert werden. Der Elternbeitrag ist für alle Gemeinden gleich und wird vom Kanton festgelegt. Er beträgt zurzeit Fr. 2'500.-- pro Schuljahr und Person. Für Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Lehrpersonen. Weitere Informationen finden Sie auf bws Limmattal. |
Zeugnis | Ende Januar und Mitte Juli werden Zeugnisse ausgestellt. Das Ergebnis der Gesamtbeurteilung bildet die Basis für Schullaufbahn-Entscheide (prognostische Beurteilung). |
Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis
Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg
Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15
Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten