Eltern ABC

Das Eltern ABC ist aktuell in Überarbeitung. Gewisse Themen können deshalb kurzfristig nicht auffindbar sein.

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Begriff Definition
Schulzahnarzt

Die Zahnarzt-Untersuchung ist vorgeschrieben.

Die Sekundarschule Affoltern a.A./ Aeugst a.A. trägt die Kosten. So sollen Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.

Hier finden Sie die Elterninformation zur Zahnarzt-Untersuchung.

Schulzahnpflege und Zahnpflege

Eine der Aufgaben der Volksschule ist die Förderung der Zahnpflege und der Zahnprophylaxe.

An der Sekundarschule Ennetgraben wurde für die jährliche Schulzahnuntersuchung das Gutscheinsystem eingeführt. Der Gutschein berechtigt zu einer kostenlosen Zürcher Schulzahnuntersuchung (obligatorische jährliche zahnärztliche Untersuchung) bei einer Zahnärztin/einem Zahnarzt nach freier Wahl und ist jeweils bis Ende Februar des folgenden Jahres einzulösen. In speziellen Fällen werden mit Einverständnis der Eltern Kontrollröntgenbilder angefertigt.

Behandlungskosten - Beitrag der Schule
Einen Behandlungsbeitrag der Schule erhalten nur diejenigen Kinder, deren Eltern im Rahmen der kantonalen Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Beiträge zur Verbilligung der Krankenkassenprämien erhalten.

a) Es ist die Aufgabe der Eltern, die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt vor der Behandlung betreffend der Prämienverbilligung in Kenntnis zu setzen, damit der KVG-Tarif auch angewendet werden kann.
Um einen Behandlungsbeitrag durch die Schule zu erhalten, muss die Rechnung zuerst der Krankenkasse eingereicht werden, welche allfällige Leistungen übernimmt. Auf Grund der Krankenkassenabrechnung übernimmt die Schule 25%, jedoch höchstens Fr. 1'200.-- während der Oberstufenschulzeit (7. bis 9. Schuljahr).

b) Zusammen mit der Krankenkassenabrechnung ist die Meldung von der SVA (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich) betreffend der Verrechnung der Prämienverbilligung der Schule einzureichen.

c) Zahnbehandlungskosten werden nur rückvergütet, wenn die Rückzahlung mindestens Fr. 20.-- beträgt.

d) Die Gemeinde kann ihren Beitrag kürzen oder verweigern, wenn:

• die kollektiven prophylaktischen Massnahmen verweigert werden (betrifft nicht eine von den Eltern abgelehnte Fluoridanwendung)

• die Zahnschäden offensichtlich auf grobe Vernachlässigung der Gebisspflege zurückzuführen sind

• eine notwendige Gebiss-Sanierung infolge Nachlässigkeit der Eltern oder des Kindes nur teilweise ausgeführt oder vorzeitig abgebrochen wurde

• Kinder sich wieder in den Behandlungsdienst einschalten wollen, nachdem vorangehende, vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen verweigert wurden

• die im Rahmen von Stellungskorrekturen notwendige Intensivprophylaxe nicht eingehalten wird und sich daraus kariöse Schäden einstellen.

e) Unentschuldigtes Fernbleiben von Sitzungen beim Zahnarzt geht zu Lasten der Eltern.

f) Unfallbedingte Zahnschäden gehen grundsätzlich nicht zu Lasten der Schulzahnpflege, sondern sind mit der Unfallversicherung / Krankenkasse abzurechnen.

Behandlungskosten ohne zusätzlichen Beitrag der Schule
Die Behandlungskosten derjenigen Kinder, deren Eltern keine Krankenkassenprämien-Verbilligung und auch keine Schulbeiträge erhalten, werden gemäss dem in den betroffenen Praxen verwendeten Tarif (jeweiliger Praxis-Taxpunktwert) berechnet und den Eltern in Rechnung gestellt.

Hier ist das Zahnreglement.

Sekundarstufe Modell (VSV §6)

An der Oberstufe Ennetgraben werden 3 Abteilungen geführt und mit A, B und C bezeichnet, wobei die Abteilung A die anspruchsvollste Abteilung ist. In den verschiedenen Abteilungen werden alle Fächer unterrichtet. Die Schulpflege entscheidet in strittigen Fällen über die Zuteilung und den Wechsel innerhalb der Sekundarstufe. Die Grundlage für die Zuweisung in eine der Abteilungen A, B oder C ist eine Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers. Die Umteilungstermine werden jährlich neu festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie unter Umteilung innerhalb der Sekundarschule.

Sport am Mittwochnachmittag

Das Angebot „Sport am Mittwoch“ besteht bereits seit über 20 Jahren und stösst jedes Jahr auf grosses Interesse. Weitere Informationen finden sie hier unter Sport am Mittwochnachmittag.

Suchtmittel , Suchtprävention

Handlungsleitfaden für die Intervention bei Suchtmittelkonsum

Der Handlungsleitfaden legt ein einheitliches Vorgehen für die Intervention aufgrund missbräuchlichen Konsums für den Umgang mit Suchtmitteln fest. Dabei werden die Handlungen aller Beteiligten koordiniert. Broschüren sind bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gemäss §54 Volksschulverordnung (VSV) gilt:
Schülerinnen und Schülern ist es untersagt:
Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen und dort zu konsumieren. Das Konsumverbot gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts einschliesslich der Mittagspausen sowie an schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schulanlagen. 

Hilfestellen

Das "contact" ist eine niederschwellige Beratungsstelle. Fachpersonen beraten und begleiten Jugendliche bei persönlichen Schwierigkeiten, Problemen und Fragen. Sie unterstützen junge Menschen bei der Klärung von Suchttendenzen und informieren über Drogen und Sucht.

Hier gelangen Sie zu contact.

Teamstunde der Lehrerschaft

Während dieser Zeit werden in Jahrgangsteams und Arbeitsgruppen klassenübergreifende Organisations- und Koordinationsaufgaben abgewickelt (Projektwoche, Klausur, Stoffbesprechung, Lager, Übertritt, Hausordnung, Elterngespräche usw.).

Termine

Die gültigen Termine für Ferien, Feiertage, Umteilungen usw. finden Sie auf dieser Webseite unter Download.

Therapien

Manchmal sind Therapien bei einem Kind erforderlich.

Als Eltern erhalten Sie weitere Informationen beim Schulzweckverband Bezirk Affoltern (schulpsychologischer Dienst) unter Schulpsychologischer Dienst.

Übertritt, Übertrittsinformationsabend

Jeweils Ende November findet in der Aula im Schulhaus Ennetgraben ein Übertrittsinformationsabend statt. Zu diesem sind Eltern eingeladen, deren Kinder in der 6. Primarklasse sind und im darauf folgenden Sommer in die Sekundarstufe übertreten.

Zehntes Schuljahr (10. Schuljahr)

Leistungsfähige und überdurchschnittlich engagierte Jugendliche der Abteilungen B3 oder C3 haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Jahr an der höheren Stufe unserer Schule zu absolvieren. Dieses Schuljahr ist kostenlos.

Ein 10. Schuljahr kann auch an der Berufswahlschule Limmattal Dietikon absolviert werden. Der Elternbeitrag ist für alle Gemeinden gleich und wird vom Kanton festgelegt. Er beträgt zurzeit Fr. 2'500.-- pro Schuljahr und Person.

Für Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Lehrpersonen.

Weitere Informationen finden Sie auf bws Limmattal.

Zeugnis

Ende Januar und Mitte Juli werden Zeugnisse ausgestellt. Das Ergebnis der Gesamtbeurteilung bildet die Basis für Schullaufbahn-Entscheide (prognostische Beurteilung).
Das neue Zeugnis der Sekundarstufe ermöglicht, einzelne Aspekte der Gesamtbeurteilung transparenter darzustellen. Die neuen Zeugnisformulare für die Sekundarstufe sind einheitlich gestaltet.

Impressum / Adresse / Kontakt

Sekundarschule Affoltern a.A./
Aeugst a.A.
Schulverwaltung
Zwillikerstrasse 16
8910 Affoltern am Albis

Kontakt Schulverwaltung
Kontakt Schulleitung OS Ennetgraben
Kontakt Schulleitung OS Lilienberg

Öffnungszeiten Schalter

Montag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Dienstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Mittwoch: 9:15 - 12:15
Donnerstag: 9:15 - 12:15 / 15:30 - 16:30
Freitag: 9:15 - 12:15

Auf Anfrage auch ausserhalb der Öffnungszeiten